Apostolische Gemeinschaft
Die Katholischen Integrierten Gemeinden sind kirchlich anerkannte und bischöflich errichtete Apostolische Gemeinschaften im Sinne des Dokuments Apostolicam actuositatem Nr. 18/19 des II. Vatikanums. Dazu gehören Priester, verheiratete und unverheiratete Laien.

Nach ihren kirchlich approbierten Statuten sind die K.I.G. in der Regel öffentliche kirchliche Vereine. Sie verstehen sich dem Ortsbischof und der Ortskirche zugeordnet. Sie nehmen teil an der Verkündigung des Bischofs und "versuchen, in einer der Kirche entfremdeten Welt das Evangelium in einer solchen Gestalt präsent zu machen, dass auch Fernstehende wieder einen Zugang zum Glauben der katholischen Kirche finden können“ (aus den Statuten). ‘Integriert’ bezeichnet ein Miteinander nach dem paulinischen Bild von den Gliedern eines Leibes.

K.I.G. sind kirchlich errichtet in den Diözesen München und Freising, Paderborn, Augsburg, Rottenburg-Stuttgart, Münster, Wien, Morogoro und Dar es Salaam /Tansania und in Rom.

Für die Priester errichtete Kardinal Johannes Joachim Degenhardt 1982 eine mit der Integrierten Gemeinde verbundene "Gemeinschaft der Priester im Dienst an K.I.G.“ Es bestehen auch kirchlich errichtete "Gemeinschaften für Männer/Frauen im Dienst an K.I.G.“, die diesen Dienst bewusst als Unverheiratete übernehmen. Für Familien ist die Errichtung einer eigenen Gemeinschaft angestrebt. Die Mitglieder dieser Gemeinschaften leben innerhalb der jeweiligen Gemeinden.

Der Kreis der zur K.I.G. im engeren Sinne Gehörenden, darunter 22 Priester, umfasst gegen tausend Personen, dazu kommen viele Freunde.
 
 
 
Dekret zur Approbation unterzeichnet von Joseph Card. Ratzinger am 24. November 1978
 
Dekret zur Approbation unterzeichnet von Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt am 17. Oktober 1978
 
Errichtung der Priestergemeinschaft unterzeichnet von Erzbischof Johannes Joachim Degenhardt am 14. Mai 1989